Anzeige der Mietzinserhöhung
Voraussetzungen
Sind
- die Sanierungsarbeiten durchgeführt und
- die Belege dafür vorliegend,
kann der
- der Vermieter
- die Mietzinserhöhung
- den einzelnen Mietern
- mittels amtlichen Formulars
anzeigen.
Umfassende Überholungen
Bei umfassenden Überholungen können
- gestaffelte Mietzinserhöhungen
- nach Massgabe der bereits erfolgten Zahlungen
erfolgen.
Zeigt der Vermieter die Mietzinserhöhung an bevor alle Unternehmerrechnungen bezahlt sind, erfolgt die Berechnung der Mietzinserhöhung nur auf denjenigen Kosten, für welche die Zahlungsbelege vorliegen.







